Termine
UMSATZSTEUER
Zahllast kleiner als 1.000,00 Euro p. a.
Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, nur Jahreserklärung (auf Antrag)
Zahllast zwischen 1.000,00 und 7.500,00 Euro p. a.
Quartalserklärungen jeweils zum 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober* zzgl. Jahreserklärung
Zahllast über 7.500,00 Euro p.a.
Monatserklärungen jeweils zum 10. des Folgemonats* zzgl. Jahreserklärung
*) Sofern eine Dauerfristverlängerung gewährt wurde, verlängert sich die Abgabefrist jeweils um einen Monat.
Abgabefrist stets am 10. nach Ablauf
- eines Monats, wenn im Vorjahr die Jahressteuerschuld über 7.500,00 Euro lag
- eines Monats auf Antrag, wenn Vorsteuerüberschuss im Vorjahr über 7.500,00 Euro lag
- eines Monats für das Jahr der Neugründung und das folgende Kalenderjahr
- eines Kalendervierteljahres, wenn die Jahressteuerschuld im Vorjahr nicht mehr als 7.500,00 Euro beträgt
- auf Antrag nur Jahressteuererklärung, wenn die Steuerschuld für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000,00 Euro beträgt